Wir bekennen uns nachhaltig zu unserer ökologischen wie auch sozialen Verantwortung – in der Gesellschaft, der Wirtschaft und als Arbeitgeber. Nicht zuletzt als Hersteller eines alkoholhaltigen Getränkes fühlen wir uns zu einer besonderen Sorgfalt verpflichtet. Der verantwortungsvolle Vertrieb unseres mit Leidenschaft gebrauten Schlösser Alt ist Teil unserer Unternehmenskultur.
Die Hersteller und Importeure alkoholhaltiger Getränke in Deutschland haben sich einem strengen Verhaltenskodex zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke unterworfen. Dieser Verhaltenskodex wird vom Deutschen Werberat überwacht.
Der Verhaltenskodex regelt unmissverständlich, welche Werbebotschaften die Hersteller alkoholhaltiger Getränke an welche Zielgruppen in welcher Form absenden dürfen - und gibt damit auch den Brauereien in Deutschland einen klaren Leitfaden vor.
Bei Schlösser Alt bekennen wir uns mit Nachdruck zu diesem Leitfaden und halten ihn strikt und nach bestem Wissen und Gewissen in unserer gesamten kommerziellen Kommunikation ein. So sind Werbebotschaften,
Trotz dieses aktiven und gelebten Bekenntnisses kann es vorkommen, dass eine unserer Werbebotschaften für die Verbraucher missverständlich oder irreführend ist: Dies ist ausdrücklich von uns weder gewünscht noch geplant.
Sollte Ihnen in der kommerziellen Kommunikation von Schlösser Alt etwas auffallen, das Sie für nicht vereinbar mit dem Verhaltenskodex des Deutschen Werberates halten, können Sie dagegen Beschwerde beim Deutschen Werberat einlegen.
Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an uns wenden. Unter info@schloesser.de freuen wir uns über konstruktive Hinweise von Ihnen. Auf diese Weise helfen Sie uns, unsere Werbung und unsere Botschaften noch sensibler und stringenter an den Verhaltensregeln auszurichten. Herzlichen Dank.
Die gesetzlichen Abgabegrenzen für alkoholhaltige Getränke sind für uns selbstverständlich verpflichtend. Wir bekennen uns zu diesen wichtigen Regelungen des Jugendschutzes. Der Jugendschutz definiert folgende gesetzlichen Rahmen für die Abgabe alkoholhaltiger Getränke:
Unter 16 Jahren: Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Verzehr aller alkoholhaltigen Getränke sind generell verboten.
Ab 16 Jahren: Abgabe und Verzehr von Bier, bierhaltigen Mischgetränken, Sekt, Wein und weinhaltigen Mischgetränken sind erlaubt.
Ab 18 Jahren: Abgabe und Verzehr von Spirituosen und spirituosenhaltigen Mischgetränken sowie allen anderen alkoholhaltigen Getränken sind erlaubt.
Der Deutsche Brauer-Bund hat die Kampagne „Bier bewusst genießen“ ins Leben gerufen, die einen maß- und verantwortungsvollen Biergenuss fördern soll. Weitere Details und Hintergründe gibt es auf der Kampagnenseite unter: www.bier-bewusst-geniessen.de.
Auch wir fordern zu einem rundum bewussten und verantwortungsvollen Genuss unseres mit Leidenschaft gebrauten Schlösser Alt auf.
Bewusst genießen steht hier für zwei Botschaften, die ineinandergreifen: Wissen, wann man Bier genießen darf – also zum Beispiel nicht in der Schwangerschaft. Und Bier ganz bewusst, mit allen Sinnen maß- und verantwortungsvoll genießen.
Wir halten diese Branchenkampagne für eine wichtige und nachhaltige Aktion zur Förderung des maßvollen Biergenusses. Wir suchen bei diesem Engagement den aktiven Schulterschluss zu unseren Partnern in Gastronomie und Handel, in deren Verantwortungsbereich die eigentliche Abgabe unsere Biere an Gäste und Endverbraucher fällt